AGB

Leistungs- und Lieferumfang 
Level Up der Dolores Katharina Rainer behält sich vor, technische Änderungen an dem jeweiligen 
Liefergegenstand nur dann vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt 
wird. 
Soweit der Auftragnehmer das Fahrzeug im Bereich der geltenden FZVO benutzt oder eine Zulassung 
hierfür begehrt, sind die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür von Level Up der Dolores Katharina Rainer  nicht 
zu schaffen. 
Die Einhaltung von Zulassungsbestimmungen sowie deren Erhalt gehört nicht zum Liefer - und 
Leistungsumfang.

 

Der Auftraggeber wurde bei Auftragsvergabe darauf hingewiesen, dass alle 
Veränderungen an der Soft-/ Hardware des Auftragsgegenstandes nachteilig sind und keine 
Gewährleistungsansprüche sowie keine Garantieansprüche geltend gemacht werden können. 
Zulassungsrechtliche Vorschriften können ebenfalls betroffen sein – auch dafür haftet der 
Auftraggeber unter dem Hinweis, dass alle durchgeführten Veränderungen am Auftragsgegenstand 
nur für den Gebrauch auf privaten Grund sowie abgeschlossenen Strecken zulässig sind. 

Änderungen sowie Umbauten sind im Bereich der StVZo bzw. FZV unzulässig und können rechtliche 
Konsequenten für den Auftraggeber haben.

 

 

 

 

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